Urner Regierungsrat erlässt Härtefallerlass
Der Urner Regierungsrat hat am Dienstag erstmals von seiner neuen Notrechtkompetenz Gebrauch gemacht und einen Härtefallerlass beschlossen.

Insgesamt stehen 5,83 Millionen Franken den Unternehmen zur Verfügung, die durch die Coronapandemie in Schwierigkeiten geraten sind, wie die Standeskanzlei mitteilte.
Die Stimmberechtigten hatten im November eine Notrechtsklausel in der Verfassung gutgeheissen. Diese gibt dem Regierungsrat das Recht, in dringenden Fällen zeitlich befristetes Notrecht zu erlassen. Die Gültigkeit des Härtefallerlasses ist so auf Ende Juni 2021 beschränkt.
Gleichzeitig habe der Regierungsrat einen Bericht und Antrag an den Landrat überwiesen, in dem es um die weitere Geltung und Befristung des Härtefallerlasses gehe, teilte die Standeskanzlei weiter mit. Der Landrat werde dieses Geschäft so schnell wie möglich behandeln.
Der Urner Beitrag an das Härtefallprogramm beläuft sich auf 1,9 Millionen Franken. Diese Mittel stammen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds und lösen Bundesmittel von 3,93 Millionen Franken aus.
Die Unternehmen können zwischen dem 4. Januar und dem 30. Juni 2021 Anträge für Finanzhilfe einreichen. Diese soll in erster Linie in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen geleistet werden. Geholfen werden soll nur Unternehmen, die vor der Krise profitabel waren.