Urner Kantonalbank soll nur bankenübliche Geschäfte tätigen
Die Urner Kantonalbank (UKB) soll ihre Tätigkeiten auf bankenübliche Geschäfte beschränken.

Die Entscheidung zur Geschäftseinschränkung hat der Landrat gegen den Willen der Regierung beschlossen, die der Staatsbank etwas mehr Handlungsfreiheit geben wollte.
Das Kantonsparlament behandelte am Mittwoch in erster Lesung eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes.
Ziel der Vorlage ist es, der 1915 geschaffenen Bank die Handlungsmöglichkeiten zu geben, damit sie im eng umkämpften Wettbewerb bestehen kann.
Landrat sprach sich für restriktivere Lösung
Der Regierungsrat wollte deswegen das Tätigkeitsgebiet der UKB ausweiten.
So sollte diese neu auch Geschäfte tätigen können, die nicht bankenüblich sind, aber direkt oder indirekt der Zweckerfüllung der Bank dienen.
In der Abstimmung sprach sich der Landrat aber mit 48 zu 14 für eine von der Finanzkommission vorgeschlagene restriktivere Lösung zu.