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Seelisberg erhöht ab 2022 die Hundesteuer
Wie die Gemeinde Seelisberg bekannt gibt, tritt zum 1. Januar 2022 die Erhöhung der Hundesteuer auf 75 Franken in Kraft.

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Wie in der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2021 beschlossen, wird der Erlass der bestehenden Hundehalteverordnung vom Januar 2015 zum 1. Januar 2022 geändert. Die jährliche Hundetaxe wird auf 75 Franken erhöht, und es wird eine Hundeleinenpflicht im Bereich des Naherholungsgebiets Tannwald eingeführt.
Die verschiedenen Zugänge zum Tannwald werden dazu entsprechend signalisiert.
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