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Kanton Uri: Hunderttausende Franken durch Anlagebetrug erbeutet

Kantonspolizei Uri
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Im Kanton Uri kam es in den vergangenen Wochen zu mehreren Anzeigen wegen Anlagebetrugs im Internet. Die Polizei warnt vor Betrügern.

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Kantonspolizei Uri - Kantonspolizei Uri

In den vergangenen Wochen gingen bei der Kantonspolizei Uri mehrere Anzeigen wegen Anlagebetrugs im Internet ein. Die Deliktssumme beläuft sich dabei auf mehrere hunderttausend Schweizer Franken.

Die Betrüger betreiben aufwändige und professionell gestaltete Trading-Plattformen. Per Mail oder über soziale Medien verbreiten sie Werbeanzeigen für angeblich lukrative Anlagemöglichkeiten.

Die Betrüger finden ihre Opfer über Online-Plattformen

Sobald sich Interessierte auf der Online-Plattform registrieren, melden sich angebliche Anlageberater telefonisch. Zu Beginn weisen die Betrüger ihren Kunden – mit eher kleineren Beträgen – hohe Gewinne aus.

Diese sollen die Geschädigten dazu bewegen, wesentlich höhere Investitionen zu tätigen. Während die Geschädigten glauben, dass sie ihr Vermögen – in der Regel in Form von Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins – auf die Trading-Plattform überweisen, fliesst es in Tat und Wahrheit auf Konten bzw. Wallet’s der Täterschaft.

Die strafrechtliche Verfolgung gestaltet sich schwierig

Dadurch sind die Investitionen bereits verloren. Die strafrechtliche Verfolgung der Täterschaft gestaltet sich als äusserst schwierig, da sich diese meist hinter ausländischen Scheingesellschaften und falschen Identitäten versteckt und dadurch kaum ermittelt werden kann.

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Das Logo der Finma - Keystone

Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Anleger ein gesundes Mass an Misstrauen an den Tag legen und die Warnzeichen erkennen.

Die Finanzdienstleister sollte von der Finanzmarktaufsicht bewilligt sein

Es gilt vorsichtig zu sein, bei ungebetenen telefonischen Kontaktaufnahmen von ausländischen Finanzberatern. Je grösser die versprochene Rendite ist, desto grösser ist in der Regel auch das Risiko.

Es gilt zu überprüfen, ob der Finanzdienstleister von der Finanzmarktaufsicht, FINMA, bewilligt ist. Auf der Seite der FINMA sind Informationen zu bewilligten Finanzdienstleistern in der Schweiz, zu finden.

Der Finanzdienstleister sollte auch im Internet überprüft werden

Ist ein Finanzdienstleister nicht bewilligt, ist besondere Vorsicht geboten. Es gilt, den Finanzdienstleister anhand von Erfahrungsberichten im Internet zu prüfen. Die FINMA führt ebenfalls eine nicht abschliessende Warnliste:

Käufer sollten sich von Verkäufern nie unter Druck setzen lassen. Es sollten nur Geldanlagen getätigt werden, die auch verstanden werde. Es sollte mit Vertrauenspersonen und Branchenfachleuten ausserhalb der digitalen Welt gesprochen werden.

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