In Uri kann der Kanton künftig die Quellenbesteuerung vornehmen

Keystone-SDA Regional
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Uri,

Der Vollzug der Quellenbesteuerung geht in Uri von den Gemeinden zum Kanton über. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch einer zentralen Anlaufstelle zugestimmt.

Rathaus
Das Urner Rathaus in Altdorf. - Keystone

Das Parlament segnete die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern mit 58 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und verzichtete auf eine zweite Lesung. Der Kanton Uri muss seine Quellenbesteuerung an das revidierte Bundesrecht anpassen, das die Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt.

Quellensteuerpflichtig sind etwa Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Sportler oder andere Ausländer, die zwar in der Schweiz ein Erwerbseinkommen haben, aber nicht hier niedergelassen sind. Der Arbeitgeber muss die geschuldete Steuer vom Lohn seines ausländischen Angestellten abziehen und der Steuerbehörde abliefern.

Heute sind die Urner Gemeinden für die Abrechnung der Quellensteuer zuständig. Ab dem 1. Januar 2021 soll dies das kantonalen Amt für Steuern übernehmen.

Die Zentralisierung sei eine Idee der Gemeinden gewesen, sagte Finanzdirektor Urs Janett (FDP) im Rat. Die Bearbeitung der Quellensteuern seien als mühsam beschrieben worden.

Am Ausdruck der «Zentralisierung» störte sich Peter Tresch (FDP). Es wäre den Gemeinden im Urner Oberland ein Anliegen, dass Zentralisierung nicht mit Altdorf gleichgesetzt, sondern eine Anlaufstelle im Oberland geschaffen würde, forderte er.

Von der Organisation her führe nichts an einer Zentralisierung vorbei, sagte Janett. Nur so habe man auch einen Effizienzgewinn. Der Regierungsrat schätzt den zusätzlichen Personalbedarf beim Kanton auf 3,4 Stellen.

Christian Schuler (SVP) gab zu bedenken, dass bei kleineren Gemeinden Stellenprozente nicht einfach und schnell auf- und abgebaut werden könnten. Die Zentralisierung dürfte somit zu mehr Stellenprozenten führen. Laut der Regierung sollen die neuen Stellen nach Möglichkeiten durch bei den Gemeinden freiwerdendes Personal besetzt werden, so dass das Fachwissen erhalten bleibe.

Der Bund hatte die Quellenbesteuerung 2016 nach einem Bundesgerichtsurteil revidiert. Das Bundesgericht hatte 2010 festgestellt, dass ein Grenzgänger, der fast sein ganzes Einkommen in der Schweiz erzielt, Anrecht auf die gleichen steuerlichen Abzüge geltend machen könne wie eine in der Schweiz ansässige Person.

Nach dem neuen Recht haben somit mehr quellenbesteuerte Ausländer als bisher das Recht, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu verlangen. Der Kanton erwartet deswegen einen Mehraufwand, was wiederum für eine Zentralisierung spreche. Dieser hänge wesentlich davon ab, wie viele Personen tatsächlich eine ordentliche Veranlagung beantragen würden.

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