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    Hecken dürfen den Verkehr in Unterschächen nicht behindern

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    Wie die Gemeinde Unterschächen mitteilt, müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen so geschnitten sein, dass die Übersicht nicht beeinträchtigt wird.

    Sträuche und Bäume zurückschneiden.
    Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

    Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird.

    Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümer.

    Zu beachten

    Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 Zentimeter ab Strasse erreichen. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.

    Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 Meter, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 Meter zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt wird.

    Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt für ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

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