Andermatt fordert zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern auf
Wie die Gemeinde Andermatt berichtet, sind Grundeigentümer dafür verantwortlich, dass Sträucher und Pflanzen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümer.
Bestimmte Richtlinien sind beim Stutzen zu beachten
Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Strasse erreichen. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen. Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 m zu stutzen.
Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein.