Wie die Gemeinde Altdorf UR mitteilt, müssen Liegenschaftseigentümer die Vegetation entlang von öffentlichen Strassen auf die Mindesthöhe zurückschneiden.
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Der Rathausplatz der Gemeinde Altdorf (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Anlässlich einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass vielerorts Bäume und Sträucher von privaten Liegenschaften stark in den Trottoir- respektive Fahrbahnbereich hineinragen.

Auch sind einzelne Verkehrssignale und Strassenlampen verdeckt. Die Sicherheit und der Bewegungsspielraum für Verkehrsteilnehmer sind dadurch eingeschränkt.

Der Gemeinderat befürwortet und schätzt grundsätzlich den Baum- und Sträucherschmuck entlang der Strassen und Wege.

Mindesthöhe über Fahrbahnen und Trottoirs ist einzuhalten

Aus verkehrstechnischen Gründen muss die Gemeinde jedoch das Zurückschneiden derselben verlangen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde deshalb die Liegenschaftseigentümer, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4,5 Metern freigehalten werden, über dem Trottoirbereich 2,5 Meter.

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