Verkaufsoffene Adventssonntage in Allschwil stehen fest
Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, finden die verkaufsoffenen Adventssonntage am zweiten und dritten Advent statt. Grund: Der vierte Advent ist Heiligabend.

Gestützt auf Paragraf neun Absatz eins des Ruhetaggesetzes finden im Kanton Basel-Landschaft die bewilligungsfreien Adventsverkäufe in den Gemeinden grundsätzlich am zweiten und vierten Adventssonntag statt.
In diesem Jahr fällt der vierte Adventssonntag auf den 24. Dezember.
Heiligabend ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, doch gemäss Verfassung schützenswert, da der Familie und dem Zusammensein in der Familie im Zeitalter des Konsums ein hoher Stellenwert beigemessen werden soll.
Verkaufsoffene Sonntage am zweiten und dritten Advent
Aus diesen Gründen hat der Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden empfohlen, in diesem Jahr anstelle des 24. Dezembers den 17. Dezember (Dritten Advent) als verkaufsoffenen Sonntag zu bestimmen.
Gestützt auf diese Empfehlung und diverse Rückmeldungen aus dem lokalen Gewerbe aufgrund einer Umfrage der Gemeinde hat der Gemeinderat Allschwil entschieden, den zweiten verkaufsoffenen Sonntag vom vierten auf den dritten Advent vorzuverschieben.
Somit finden im Dezember 2023 die verkaufsoffenen Sonntage in Allschwil am zweiten (10. Dezember) und dritten Advent (17. Dezember) statt.