Besonders wertvolle Landschaftsgebiete der Gemeinde Wettswil gilt es in ihrer Schönheit, Vielfalt und Eigenart zu bewahren und nachhaltig zu entwickeln.
Vogelwarte
In der Schweiz gibt es aktuell viele Jungvögel. - pixabay
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Die kommunale Natur- und Landschaftsschutzverordnung enthält eine Liste sämtlicher kommunaler Objekte innerhalb der Gemeinde Wettswil a.A., welche unter Naturschutz stehen. Neben der Objektliste enthält sie deren Schutzziele, definiert wie die Objekte zu pflegen sind und regelt Verantwortlichkeiten.

Die Objekte, ihre Schutzziele sowie die Pflege sind in regelmässigen Abständen zu prüfen und soweit nötig zu überarbeiten. Die letzte Revision liegt bereits einige Jahre zurück. Einige kommunale Objekte wurden zwischenzeitlich in den kantonalen Naturschutz aufgenommen und müssen deshalb im kommunalen Inventar nicht mehr erwähnt werden.

Kredit für Fachbegleitung

Ebenso gibt es einige Objekte, wie insbesondere einzelne Bäume, welche nicht mehr existieren. Die Naturschutzobjekte in Wettswil a.A. sind deshalb zu überprüfen und die Objektliste zu überarbeiten. Dazu wird die Aqua Terra, Dübendorf, als Fachunternehmen beigezogen.

Dieses beurteilt in einer ersten Phase Trockenstandorte, Feuchtgebiete, Wald, Waldrand und Hecken auf ihre Schutzwürdigkeit. Für diese externe Fachbegleitung hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 11'000.00 bewilligt.

Inventarisierung

Da auch die kantonalen Behörden die regionalen Naturschutzobjekte voraussichtlich im nächsten Jahr überprüfen und die regionale Schutzverordnung überarbeitet wird, werden Bachläufe und einzelnen weitere Objekte erst im nächsten Jahr in einer zweiten Phase bearbeitet.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass keine Objekte ins kommunale Inventar aufgenommen werden, welche regional inventarisiert werden. Anschliessend soll aufgrund dieser Basis die kommunale Natur- und Landschaftsschutzverordnung überarbeitet und dabei auch aktuelle Themen wie zum Beispiel der Umgang mit Neophyten etc. behandelt werden.

Lebensraum für Vögel und Insekten

In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auch geprüft, wie mit stark von Neophyten betroffenen Objekten umgegangen wird und ob solche durch andere neue Objekte kompensiert werden können. Dazu eigenen sich beispielsweise die beiden Grundstücke oberhalb des alten Friedhofes, welche kürzlich vom privaten Grundeigentümer zum Preis von rund CHF 6'300.00 erworben werden konnten.

Diese Grünflächen bieten Lebensraum für bereits inventarisierte Bäume und sollen durch die Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern aufgewertet und zum Lebensraum für Vögel, Insekten etc. werden.

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