Wettswil a. A.: Neue Frist lässt weitere Wahlvorschläge zu
Wie die Gemeinde Wettswil am Albis meldet, können für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds noch bis 10. Oktober 2023 Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 18. August 2023 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist zwei Wahlvorschläge eingereicht worden.
Vinzenz Meier und Marco Santi, beide parteilos, haben die Kandidaturen eingereicht.
In Anwendung von Artikel acht der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wettswil am Albis sowie von Artikel 53 des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine neue Frist von sieben Tagen bis spätestens am Dienstag, 10. Oktober 2023, angesetzt.
Innert dieser Frist können die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Wettswil am Albis eingereicht werden.
Formulare gibt's bei der Gemeindeverwaltung vor Ort oder online
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wettswil am Albis oder auf der Webseite erhältlich.
Wahlverfahren und Termine im Überblick
Sofern nach Ablauf der zweiten Frist die Bestimmungen gemäss Artikel 54 und 54a Gesetzes über die politische Rechte (GPR) erfüllt sind, erfolgt die stille Wahl durch den Gemeinderat.
Sind die Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, findet am Sonntag, 3. März 2024, eine Urnenwahl (erster Wahlgang) statt.
Gemäss Artikel 55 Absatz eins und Artikel 66 GPR, Artikel acht der Gemeindeordnung (GO) wird an der Urne ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.