Wie die Gemeinde Ottenbach informiert, werden am 31. März 2022 die H5N1-Beobachtungs- und Kontrollgebiete entlang von Seen und Flüssen im Mittelland aufgehoben.
Gemeindehaus Ottenbach.
Gemeindehaus Ottenbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen ist Ende November das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt worden. Um den Seuchenherd wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Diese konnte per 27. Dezember 2021 aufgehoben werden.

Da der Ausbruch in Hüntwangen wohl auf infizierte Wildvögel zurückgeht, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland Kontroll- und Beobachtungsgebiete bestimmt, um weitere Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern.

Das Kontrollgebiet umfasst einen ein Kilometer breiten Uferstreifen, das Beobachtungsgebiet einen drei Kilometer breiten Uferstreifen. Im Kanton Zürich sind davon Gewässer wie Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat und Reuss betroffen.

Die geltenden Massnahmen zeigten ihre Wirkung

Im Rhein bei Schaffhausen ist eine tote Möwe positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet worden. Zudem ist ein an der Vogelgrippe verstorbener wilder Graureiher und ein Pelikan im Tierpark Dählhölzli gefunden worden.

Bund und Kantone sind deshalb übereingekommen, die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Seen und Flüsse im Mittelland bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Die in den Gebieten geltenden Massnahmen bleiben somit ebenfalls bis Ende März 2022 bestehen.

Die Massnahmen waren wirksam. Durch die strikte Abschirmung des Hausgeflügels vor Wildvögeln konnten weitere Vogelgrippe-Ausbrüche in Geflügelhaltungen verhindert werden. Somit werden die Beobachtungs- und Kontrollgebiete entlang von Seen und Flüssen im Mittelland per 31. März 2022 aufgehoben. Nach wie vor gilt es aber, tote Wildvögel nicht zu berühren.

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