Wie die Gemeinde Bonstetten informiert, tritt der revidierte Gebührentarif ab dem 1. April 2024 in Kraft, nachdem moderate Anpassungen vorgenommen wurden.
Dorfzentrum Bonstetten.
Dorfzentrum Bonstetten. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde die Gebührenverordnung (GebV) durch den Souverän genehmigt und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Die verabschiedete Gebührenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Gebühren für Verwaltungsleistungen der Gemeinde Bonstetten.

Mit Beschluss vom 4. Juni 2019 hat der Gemeinderat den Gebührentarif (GebT) erstmals verabschiedet und per 1. August 2019 in Kraft gesetzt.

In der Zwischenzeit standen diverse moderate Gebührenanpassungen an. Deshalb hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 12. Februar 2024 den Tarif einer Teilrevision unterzogen.

Rekurs beim Bezirksrat möglich

Der revidierte Gebührentarif (GebT) kann von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden. Die überarbeitete Version soll per 1. April 2024 in Kraft treten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Die aufgerufenen Beweise sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.

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