Wie die Gemeinde Stallikon informiert, wurde der Beitritt der Gemeinde Stallikon zum Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) genehmigt.
Landschaftsfoto Stallikon.
Landschaftsfoto Stallikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit Schreiben vom 22. September 2022 unterbreitet die kantonale Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Integration, dem Gemeinderat die Anfrage betreffend Beitritt zum KIP 3 sowie Kenntnisnahme von der provisorischen Berechnung des Kostendachs zur Genehmigung.

Die Gemeinde Stallikon hat in der Online-Umfrage der Fachstelle Integration Anfang 2021 Interesse bekundet, dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) beizutreten und mit finanzieller Unterstützung aus dem Integrationsförderkredit des Bundes (IFK) ein kommunales Integrationsprogramm zu entwickeln.

Die nächste Möglichkeit für einen Beitritt bietet das KIP 3, welches sich aktuell in Erarbeitung durch die Fachstelle Integration befindet und per 2024 startet.

Kostendach für Stallikon

Vor den Sommerferien hat die Fachstelle Integration einen Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Vertragsgemeinden durchgeführt, zu welchem unter anderem auch die interessierten Gemeinden eingeladen wurden.

Inzwischen ist die Erarbeitung des KIP 3 so weit fortgeschritten, dass die Fachstelle Integration den Gemeinden ihr mutmassliches jährliches Kostendach mitteilen kann.

Für die Gemeinde Stallikon wurde ein Kostendach von 8943 Franken errechnet.

Definitive Kostendachberechnung Ende Januar/Anfang Februar 2023 geplant

Voraussetzung für den Erhalt der Mittel aus dem IFK ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinde im Umfang vom mindestens 55 Prozent beziehungsweise 50 Prozent (je nach Breite des Programms).

Die definitive Kostendachberechnung ist für Ende Januar/Anfang Februar 2023 geplant.

Anschliessend sind die Gemeinden aufgefordert, im Rahmen der Vorgaben einen Katalog an Integrationsfördermassnahmen für das KIP 3 zu definieren, auf dessen Basis die Leistungsvereinbarungen mit ihnen erstellt werden.

Beitritt der Gemeinde Stallikon zum KIP 3 wurde genehmigt

Gemäss dem oben erwähnten Schreiben würde sich die Fachstelle Integration freuen, die Gemeinde Stallikon zu ihren Vertragsgemeinden zählen zu dürfen.

Um sicherzustellen, dass definitive Kostendachabdeckung nur Gemeinden enthält, welche auch tatsächlich beabsichtigen, ein KIP-Programm ins Leben zu rufen – und damit zu verhindern, dass den übrigen Gemeinden wertvolle Mittel entgehen – ist der Fachstelle Integration bis 30. November 2022 mitzuteilen, ob das Interesse an einem KIP-Beitritt unter anderem der Gemeinde Stallikon fortbesteht oder nicht.

Der Beitritt der Gemeinde Stallikon zum Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) wurde genehmigt.

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