Wie die Gemeinde Bonstetten berichtet, ist sie für die Herstellung, Verteilung und den Inhalt des Flugblattes gegen das Covid-19-Gesetz nicht verantwortlich.
Dorfzentrum Bonstetten.
Dorfzentrum Bonstetten. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In Bonstetten wurden Flugblätter verteilt, mit welchen aufgerufen wurde, das eidgenössische Covid-19-Gesetz abzulehnen. Durch die nicht bewilligte Verwendung des Bonstetter Wappens und des Textes «Bonstetter für Bonstetten» wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um ein von der Gemeinde Bonstetten herausgegebenes Flugblatt.

Der Gemeinderat Bonstetten hält fest, dass er für die Herstellung und Verteilung und den Inhalt des Flugblattes nicht verantwortlich ist. Er weist darauf hin, dass die unerlaubte Verwendung des Bonstetter Wappens strafbar ist.

Strafanzeigen werden in jedem Fall vorbehalten.

Appell an Anstand und Fairness

Der Gemeinderat distanziert sich von solchen undemokratischen Machenschaften und ruft dazu auf, sich an die demokratischen Spielregeln zu halten und sich in der Auseinandersetzung über Abstimmungsfragen an die üblichen Anstands- und Fairnessregeln zu halten.

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