Wie die Gemeinde Affoltern am Albis bekannt gibt, wurde der Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Die Autobahn in Affoltern am Albis.
Die Autobahn in Affoltern am Albis. - Keystone/ EQ Images/Melanie Duchene
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Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz.

Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden.

Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Stadt Affoltern am Albis den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.

Rechtliche Hinweise und Fristen

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Stadt Affoltern am Albis die Planauflage öffentlich bekannt.

Die Unterlagen liegen von Freitag, 9. Juni 2023, bis zum Montag, 7. August 2023, während 60 Tagen bei der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der Webseite der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf.

Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser publiziert. Gemäss § 15 g Absatz 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben.

Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum Montag, 7. August 2023, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

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