1.-August-Feier in Affoltern am Albis abgesagt

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Die 1.-August-Feiern 2021 in Affoltern am Albis und in Zwillikon finden nicht statt.

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1.-August-Feier. - annca / Pixabay

Die 1. August-Feiern 2021 in Affoltern am Albis und in Zwillikon finden nicht statt. Der Stadtrat hat die Feiern erneut abgesagt. Die derzeitigen Auflagen sind für Festbetriebe noch zu gross.

In der Stadt Affoltern am Albis finden jeweils zwei 1. August-Feiern statt. Eine vormittags unter dem Vordach des Kasinosaals in Affoltern am Albis und eine abends in Zwillikon. In die 1. August-Feier in Affoltern am Albis war bisher der Neuzuzügeranlass integriert. Dieser wurde vom Stadtrat bereits vorgängig abgesagt und auf das Stadtfest 2022 verschoben.

Die 1. August-Feiern gelten als Festwirtschaftsbetriebe. Für solche Veranstaltungen gelten die Gastroregeln. Dazu gehören zurzeit maximal sechs Personen pro Tisch, Sitzpflicht, Maskenpflicht beim Aufstehen und die Erhebung der Kontaktdaten. Auch müssten zwischen den Tischen Abstände eingehalten oder Abtrennungen angebracht werden. Zudem ist die Beschränkung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen zu berücksichtigen, weshalb Eingangskontrollen durchgeführt werden müssten.

Zukünftige Veranstaltungen nur unter Berücksichtigung der 3G-Regel

Viele Veranstaltungen können zukünftig unter Berücksichtigung der 3G-Regel durchgeführt werden. Dazu wird das Covid-Zertifikat vor Ort überprüft. Die 3G-Regel besagt, dass Personen teilnehmen dürfen, welche entweder geimpft, genesen oder (negativ) getestet wurden. Im Umkehrschluss werden alle anderen Menschen ausgeschlossen.

Die Ausgrenzung einzelner Personen kann nicht im Sinne einer 1. August-Feier sein. Umso mehr, als diese auch mit Steuergeldern finanziert wird.

Die Vorbereitung der 1. August-Feiern beansprucht eine gewisse Zeit. Mitte Juni muss jeweils spätestens über die Durchführung entschieden werden. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das Erlebnis unter den gegenwärtigen Einschränkungen nicht das Gleiche ist. Die 1. August-Feiern leben durch die sozialen Kontakte und das unbeschwerte Zusammensein. Die derzeitigen Einschränkungen behindern diese Voraussetzungen noch zu stark.

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