Der Stadtrat unterstützt das Gemeindereferendum gegen die Änderung im Sozialhilfegesetz in Bezug auf die Observation bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch.
sozialhilfe
Das Anmeldeformular für Sozialhilfe. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Infolge eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über mangelnde Schweizer Rechtsgrundlagen im Versicherungsbereich zur Observierung von Privatpersonen wurde der Regierungsrat mittels einer parlamentarischen Initiative vom 20. März 2017 aufgefordert, eine klare, rechtliche Grundlage zur Observierung von Sozialhilfebeziehenden zu schaffen, wenn ein Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch vorliegt. Die erarbeitete Vorlage sah vor, dass es Aufgabe der Sozialbehörden sei, Observationen bei entsprechendem Verdacht anzuordnen.

Der Kantonsrat hat sich am 15. Juni 2020 für einen Gegenvorschlag entschieden, der die Kompetenz zur Genehmigung von Observationen einem Mitglied des Bezirksrats überträgt. Der Stadtrat erachtet es als falsch, dass die Anordnungskompetenz nicht bei den Sozialbehörden liegen soll. Es ist Aufgabe des Bezirksrats, Gemeinden und deren Tätigkeiten zu beaufsichtigen und bei Rechtsverletzungen einzugreifen, nicht aber in Einzelfällen Erstentscheide zu treffen.

Zudem ist in den wenigen Verdachtsfällen, in denen Observationen als letzte Möglichkeit zur Überprüfung anzuordnen sind, ein rascher Entscheid vonnöten, um den Verdacht möglichst rasch bestätigen oder ausschliessen zu können. Bürokratische Hürden erschweren diesen Prozess.

Ein Gemeindereferendum kommt im Kanton Zürich zustande, wenn es von mindestens 12 Gemeinden unterstützt wird.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Menschenrechte