Adliswil verfügt über Einmalprämien für Lehrpersonen
Wie die Gemeinde Adliswil mitteilt, wird für kommunal angestellte Lehrpersonen ein Betrag von 12’378,30 Franken zur Verfügung gestellt werden.

In der Regel stellt der Stadtrat jährlich für die Anerkennung individueller sehr guter Leistungen im Sinne von Einmalprämien (Art. 16, Abs. 2, Personalverordnung) für das kommunal angestellte Personal einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung.
Mit SRB 2021-299 vom 14. Dezember 2021 hat der Stadtrat insgesamt für das nach dem Gehaltssystem der Stadt Adliswil angestelltem Personal einen Betrag von 60´000 Franken gesprochen. Davon entfallen 15'538,70 Franken auf das im Ressort Bildung angestellte kommunale Personal im Umfang von 6490 Stellenprozenten.
Analog wird jeweils im Frühjahr für das kantonale Lehrpersonal ein Betrag für Einmalzulagen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft jenes Personal, welches eine Anstellungsverfügung des Kantons erhält.
Kommunal angestellte Lehrpersonen, die nach den Richtlinien des Kantons angestellt werden (Logopädinnen, Psychomotorik-Therapeutinnen, DaZ-Lehrpersonen sowie Musiklehrpersonen) werden somit weder bei den kommunalen noch bei den kantonalen Einmalprämien berücksichtigt.
Ein Betrag von 12’378,30 Franken wird zur Verfügung gestellt
Im Sinne einer Gleichbehandlung des Personals des Ressorts Bildung sowie im Zuge der Schulintegration in die Stadtverwaltung ist eine Schliessung dieser Lücke angezeigt.
Für Einmalprämien für das kommunal nach kantonalen Richtlinien angestellte Personal (Logopädinnen, Psychomotorik-Therapeutinnen, DaZ-Lehrpersonen sowie Musiklehrpersonen) mit total 5170 Stellenprozenten soll – im selben Verhältnis wie die Stadt für die kommunal Angestellten – ein Betrag von 12’378,30 Franken zur Verfügung gestellt werden, welcher aus Rotationsgewinnen zu finanzieren ist.