Wie die Gemeinde Wichtrach meldet, wurde am 11. Dezember 2023 die Verordnung über die Verwaltungsorganisation erlassen. Sie trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ortstafel von Wichtrach.
Ortstafel von Wichtrach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wichtrach an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 die Verordnung über die Verwaltungsorganisation erlassen hat.

Die Verordnung ist vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Mit der Überarbeitung der Verordnung über die Verwaltungsorganisation hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel vier das bestehende Funktionendiagramm (FUDI) bezüglich Ressorts und Zuständigkeiten angepasst und per 11. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.

Beschwerdemöglichkeit gegen Gemeinderatsbeschlüsse

Das Funktionendiagramm war früher ein Bestandteil der Verwaltungsverordnung und wird neu als eigenständige Verordnung geführt.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation (Stand vom 25. Januar 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen erhoben werden.

Die Erlasse können bei der Gemeinde bezogen oder auf der Website unter Verordnung über die Verwaltungsorganisation und Funktionendiagramm (Fudi) heruntergeladen werden.

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