Tempo 30 und Querungszonen im Zentrum von Münsingen
Das neue Verkehrsregime wurde in Münsingen in Betrieb genommen. Im Herbst 2023 werden der Deckbelag, Mittelinseln und Markierungen fertiggestellt.

Wie die Gemeinde Münsingen mitteilt, wurde Mitte August 2022 Rund 1,5 Jahre nach Baustart auf der Ortsdurchfahrt von Münsingen ein wichtiger Meilenstein erreicht.
Nach den Ortseinfahrten Nord und Süd konnte das Zentrum und somit der dritte von fünf Abschnitten in Betrieb genommen werden.
Zu den neuen baulichen Elementen in der Tempo-30-Zone zählen ein grösserer und ovaler Kreisel, blau markierte Querungszonen und ein Band zwischen den Fahrspuren.
Der Kanton hat die Änderung mit verschiedenen Massnahmen angekündigt und aktiv begleitet.
Fragen konnten rasch geklärt werden
In den ersten Tagen waren Vertreter des Kantons, der Gemeinde und der Kantonspolizei vor Ort präsent.
So konnten Fragen und Unsicherheiten aus der Bevölkerung rasch geklärt werden.
Eine entscheidende Änderung ist, dass Fussgänger die Strasse überall queren dürfen, jedoch keinen Vortritt haben.
Während Erwachsene sich verständigen und einander nach Möglichkeit den Vortritt gewähren, gilt für Kinder «Rad steht, Kind geht».
Neuer Deckbelag und Abschlussarbeiten 2023
Momentan fehlt auf den Fahrbahnen des Dorfkreisels noch der Deckbelag. Dieser wird im Herbst 2023 eingebaut, wenn sich der Unterbau der Strasse gesetzt hat.
Mit dem Deckbelag wird der Übergang zwischen der Fahrbahn und den abgeflachten Randsteinen ausgeebnet.
Bis dahin bestehen provisorische Rampen zwischen Fahrbahn und Trottoir. Ebenfalls im Herbst 2023 werden beim Kreisel erhöhte Inseln zwischen den Fahrspuren gebaut.
Der Bereich zwischen den Fahrspuren wird als graues Band ausgestaltet. Die Gestaltung des neuen Dorfplatzes ist ein Projekt der Gemeinde Münsingen.
Markierungen für blinde und sehbehinderte Personen
Blinde und sehbehinderte Personen queren die Strasse mithilfe der taktilvisuellen Markierungen und Aufmerksamkeitsfelder.
Diese neuen Elemente signalisieren die sichersten Querungsbereiche.
Blinde und sehbehinderte Personen signalisieren durch das Hochhalten des weissen Stocks, dass sie die Strasse queren möchten, oder geben dem Blindenhund das Kommando für die Suche nach Aufmerksamkeitsfeldern.
Autofahrende müssen ihnen immer den Vortritt gewähren.