Oppligen BE: Gemeindeversammlung entscheidet über Heizungsersatz
Am Dienstag, 24. November 2026, befindet die Gemeindeversammlung in Oppligen BE über das Budget 2027 und einen Verpflichtungskredit von CHF 580'000.00.

Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 24. November 2026, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Oppligen, Dorfplatz 3, statt. Auf der Traktandenliste stehen:
Bürgerbriefe; Übergabe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger
Budget 2027, Festlegung der ordentlichen Steueranlagen; Beratung und Genehmigung
Finanzplan 2026 – 2031; Kenntnisnahme
Kreditabrechnung Sanierung Gebäudehülle und Flachdach Sekundarstufe 1, Wichtrach; Kenntnisnahme
Sanierung Heizung Dorfplatz 1, 3 und 6; Kreditgenehmigung
Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat für die laufende Legislatur bis am 31. Dezember 2029
Informationen aus den Ressorts
Verschiedenes Einladung und Stimmrecht
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde Oppligen wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Bürgerbriefe; Übergabe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Zehn Jungbürgerinnen und Jungbürger erhalten am 24. November 2026 den Bürgerbrief und ein kleines Präsent. Der Gemeinderat Oppligen freut sich, die jungen Frauen und Männer im Kreis der stimm- und wahlberechtigten Personen willkommen zu heissen. Der Gemeinderat gratuliert den jungen Erwachsenen herzlich.
Budget 2027, Festlegung der ordentlichen Steueranlagen; Beratung und Genehmigung
Das Budget 2027 mit Vorbericht kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Internetseite > Aktuelles > Öffentliche Auflage eingesehen werden. Das Budget 2027 basiert auf folgenden Steueranlagen: Gemeindesteuern 1.5 Einheiten auf dem Einkommen und Vermögen (Budget 2026: 1.5 Einheiten)
Liegenschaftssteuer 1.2 Promille der amtlichen Werte für die Liegenschaftssteuer (Budget 2026: 1.2 Promille) Das Budget 2027 weist einen Verlust von CHF 26'865.00 aus.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Budgets 2027, die Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern in der bisherigen Höhe von 1.5 Einheiten und die Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern in der bisherigen Höhe von 1.2 Promille des amtlichen Wertes.
Finanzplan 2026–2031; Kenntnisnahme
Der Gemeinderat informiert die Gemeindeversammlung über die wichtigsten finanzpolitischen Erkenntnisse der nächsten Jahre.
Kenntnisnahme des Finanzplans
Der Gemeinderat bringt der Gemeindeversammlung den Finanzplan 2026–2031 zur Kenntnis. Kreditabrechnung Sanierung Gebäudehülle und Flachdach Sekundarstufe 1, Wichtrach; Kenntnisnahme Die Verbandsgemeinden des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1, Wichtrach, haben im Jahr 2023 einen Gesamtkredit von CHF 360'000.00 für die Sanierung der Gebäudehülle und des Flachdachs der Sekundarstufe 1 bewilligt.
Die entsprechenden Arbeiten konnten im Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Kreditabrechnung weist eine Überschreitung des bewilligten Kredits um CHF 27'261.00 aus. Die Mehrkosten sind insbesondere auf das aufwändige Baugesuchsverfahren, zusätzliche Abklärungen zur Erdbebensicherheit sowie umfassende Massnahmen im Bereich Brandschutz zurückzuführen, ausserdem schlagen sich Teuerung und Mehrwertsteuer zu buche.
Die Schulkommission hat an ihrer Sitzung vom 29. April 2026 von der Kreditabrechnung Kenntnis genommen und den erforderlichen Nachkredit bewilligt. Gemäss Organisationsreglement (OgR) liegt die Kompetenz zur Genehmigung von Nachkrediten bei der Schulkommission, sofern die Überschreitung weniger als 10 % der ursprünglichen Kreditsumme beträgt. Diese Voraussetzung ist erfüllt.
Kostenzusammenstellung Gesamtkredit CHF 360'000.00 Ausgaben CHF 387'261.90 Kreditüberschreitung CHF 27'261.90 Die Schulkommission der Sekundarstufe 1 dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme der Kreditabrechnung. Sanierung Heizung Dorfplatz 1, 3 und 6; Kreditgenehmigung Die vier Liegenschaften Dorfplatz 1 (Gemeindehaus mit Feuerwehrmagazin und einer Wohnung)
Dorfplatz 2 (Mehrfamilienhaus, nicht im Eigentum der Gemeinde) Dorfplatz 3 (Schulhaus mit Turnhalle und ehem. Wohnung) und bilden aktuell einen kleinen Wärmeverbund, welcher mit einer Ölheizung aus dem Jahr 1988 sowie einer Grundwasser-Wärmepumpe aus dem Jahr 2001 als Wärmeerzeugung betrieben wird. Beide Anlagen haben ihre technische Lebensdauer bereits überschritten. Die Wärmeverteilung erfolgt über erdverlegte Wärmeleitungen, welche ebenfalls in einem mässigen Zustand sind.
Für die Steuerungen gibt es zudem keine Ersatzteile mehr.
Deshalb hat sich der Gemeinderat seit längerer Zeit Gedanken über den Ersatz dieser Anlagen gemacht. Vorab wurde geprüft, einen grösseren Wärmeverbund mit Holzschnitzel aus den eigenen Wäldern zu realisieren. Diese Variante konnte aus verschiedenen Gründen – vorab terminlich, wie auch wirtschaftlich, nicht weiterverfolgt werden.
Aus Gesprächen mit der Eigentümerschaft Dorfplatz 2 ergab sich, dass ein weitgehend unabhängiges und einfacheres System gefunden werden sollte. Gemeinsam wurde das Ingenieurbüro IEM aus Thun beauftragt, ein sinnvolles Konzept zu erarbeiten. Es stehen nicht viele Optionen zur Verfügung: Fossile Brennstoffe dürfen nicht mehr verwendet werden.
Eine zusätzliche Entnahme von Grundwasser mittels einem separaten Brunnen wurde nach einer geologischen Analyse verworfen. Die Wärmeversorgung mit Pellets ist teuer, aufwändig und unterhaltsintensiv. Die heute vorliegende Lösung wird als Bestvariante nun zur Ausführung beantragt. Im Wesentlichen ist vorgesehen:
Dorfplatz 1: Ersatz der Grundwasserpumpe sowie der Wärmepumpe und der Steuerung sowie der Elektroanlagen. Diese Investitionen belaufen sich auf CHF 238'000.00. Zurzeit wird geprüft, ob die bestehende Heizung noch so lange weiterbetrieben werden kann, bis sie aussteigt.
Dadurch könnte diese Investitionssumme eventuell erst in 1 – 3 Jahren zum Tragen kommen.
Dorfplatz 2: Beim Mehrfamilienhaus wird durch deren Eigentümerschaft eine separate Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert. Dorfplatz 6: Der Kindergarten wird mit einer neuen Heizgruppe versehen und es wird eine Verbindung in das danebenliegende Mehrfamilienhaus Dorfplatz 2 gebaut. Letztlich wird ein Wärmeliefervertrag (Grunddienstbarkeit mit Liefer- und Bezugspflicht) die Abgabe von Wärme aus dem Mehrfamilienhaus in den Kindergarten regeln. Die Kosten belaufen sich auf CHF 49'000.00.
Dorfplatz 3: Beim Schulhaus soll eine aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert werden, welche dieses Gebäude autonom mit Wärme versorgt. Diese Kosten betragen CHF 299'000.00. Darin nicht enthalten sind zu erwartende Förderbeiträge des Bundes, für den Ersatz der bestehenden Ölheizung.
Die Sanierungsarbeiten sollen im Sommer 2027 umgesetzt werden, mit Vorbehalt beim Dorfplatz 1 (evtl. 1–3 Jahre später).
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt der Versammlung für den Heizungsersatz der Liegenschaften Dorfplatz 1, 3 und 6 einen Verpflichtungskredit von CHF 580'000.00. Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat für die laufende Legislatur bis am 31. Dez. 2029 Reto Bieri, Vizegemeindepräsident und Ressortvorsteher Infrastruktur und Abfallentsorgung, hat sich im Sinne einer optimalen Nachfolgelösung dazu entschieden, vorzeitig aus dem Gemeinderat zurückzutreten.
Dieses vorausschauende Handeln verschaffte der Exekutive die nötige Zeit, um eine Nachfolgelösung aufzugleisen. Nach verschiedenen Gesprächen im Vorfeld zur Gemeindeversammlung freut sich der Gemeinderat, den Stimmberechtigten mit Adrian Tschanz (geb. 1985, wohnhaft an der Dorfstrasse 16) einen engagierten Nachfolger im Gemeinderat für das zeitintensive Ressort Infrastruktur und Abfallentsorgung zur Wahl vorschlagen zu dürfen.
Gemäss Art. 52 OgR dürfen an der Gemeindeversammlung weitere Wahlvorschläge eingereicht werden.
Antrag des Gemeinderates
Die Exekutive beantragt die Wahl von Adrian Tschanz, geb. 1985, Dorfstrasse 16, für die laufende Legislatur bis am 31. Dezember 2029.
Informationen aus den Ressorts
Über laufende Geschäfte aus den einzelnen Ressorts wird an der Versammlung orientiert.











