Die Gemeinde Münsingen hat ihr Bauinventar revidiert
Wie die Gemeinde Münsingen schreibt, liegt das revidierte Bauinventar vom 22. August bis 20. Oktober 2022 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Das Bauinventar ist ein Fachinventar, in dem die herausragenden Objekte des baukulturellen Erbes auf der Grundlage von fachlichen Kriterien verzeichnet werden. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als sieben Prozent des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen.
Rund ein Drittel aller Baudenkmäler wird daher aus dem Inventar entlassen. Dies entspricht in etwa 11'000 Objekten im ganzen Kanton Bern. Das Baugesetz schreibt auch vor, dass das Bauinventar periodisch nachgeführt werden muss. Bedeutsame Objekte werden daher neu ins Inventar aufgenommen.
Die Abteilung Bau und der Gemeinderat Münsingen haben in den letzten Monaten intensive Gespräche mit der kantonalen Denkmalpflege geführt und dabei angestrebt, die lokalen Bedürfnisse adäquat einzubringen. In einigen Fällen konnten Anpassungen zugunsten aller Beteiligten erreicht werden. In Münsingen hat die Revision nun zur Folge, dass rund 50 Gebäude weniger inventarisiert sein werden.
Die Akten können bei der Abteilung Bau in Münsingen eingesehen werden
Die öffentliche Einsichtnahme findet vom 22. August bis am 20. Oktober 2022 statt. Die Akten liegen auf der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung Bau in Münsingen auf. Der Bauinventar-Entwurf kann auch über die Webseite der Gemeinde eingesehen werden sowie die Denkmalpflege konsultiert werden. Die Einsichtnahme in die gedruckten Entwürfe ist auch beim Regierungsstatthalteramt möglich.
Eigentümer können den Inventarentwurf konsultieren und sich dazu äussern. Eingaben müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der kantonalen Denkmalpflege in Bern eingereicht werden. Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit einer Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden.
Eigentümer, die eine Entlassung ihres Objektes aus dem Inventar wünschen, können dies im Baubewilligungsverfahren verlangen (Einstufungsüberprüfung).
Das Bauinventar dient als Grundlage für baurechtliche Entscheide
Das Bauinventar ist ein Hinweisinventar, welches den Gemeindebehörden und dem Kanton als Grundlage für die Ortsplanung und für baurechtliche Entscheide dient. Bei inventarisierten Objekten wird bei baulichen Veränderungen geprüft, ob das Schutzziel weiterhin eingehalten wird. Beispielsweise kann untersagt werden, eine denkmalgeschützte Fassade stark zu verändern oder gar zu ersetzen.
Selbst kleinere Massnahmen, die das historische Gesamtbild verändern, können untersagt werden. Unterschieden wird in schützenswerte und erhaltenswerte Objekte sowie in kantonale Objekte (K-Objekte). Sogenannte K-Objekte sind erhaltenswerte Bauten, die sich in Ortsbildschutzperimetern befinden. Die meisten als schützenswert eingestuften Bauten sind auch K-Objekte.
Hier muss die Denkmalpflege bei jedem Bauvorhaben einbezogen werden. Bei Baudenkmälern ohne K-Status zieht die Gemeinde ihre eigene Fachberatung bei. Alle nicht im Inventar erfassten Gebäude gelten klar nicht als Baudenkmäler
Die Praxis zeigt, dass auch bei Baudenkmälern eine Entwicklung möglich und Veränderungen machbar sind. Entscheidend sind der frühzeitige Einbezug der Fachstellen und die sorgfältige Planung des Projektes. In den letzten Jahren wurden in Münsingen viele wertvolle Baudenkmäler erneuert und renoviert.
Unentgeltliche Bauberatung der kantonalen Denkmalpflege
Die Denkmalpflege bietet Eigentümern, Planungs- und Baufachleuten bei der Restaurierung oder Umnutzung von Baudenkmälern eine unentgeltliche Bauberatung an. Es lohnt sich, bereits bei der Projektplanung den Kontakt mit der Denkmalpflege und der lokalen Baubewilligungsbehörde zu suchen. Weiter koordiniert und vermittelt die Denkmalpflege finanzielle Beiträge an denkmalpflegerische Massnahmen.