Ab Juni 2026: Etappenweise Sperrung der Buchwaldstrasse
Die Gemeinde Konolfingen saniert ab dem 1. Juni 2026 die Trinkwasserleitung und die Fahrbahn. Der motorisierte Verkehr wird via Sonnrainstrasse umgeleitet.

Wie die Gemeinde Konolfingen informiert, werden an der Buchwaldstrasse umfassende Bauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung sowie zur Sanierung der Strasse durchgeführt. Die Projektbegleitung erfolgt durch die Geobau Ingenieure AG, während die Baumeisterarbeiten von der Cäsar Bay AG und die Rohrlegearbeiten von der Brechbühl AG ausgeführt werden.
Ziel der Massnahmen ist es, die bestehende Infrastruktur zu erneuern und langfristig eine sichere sowie zuverlässige Versorgung und Nutzung der Strasse zu gewährleisten.
Der Baustart erfolgt am 1. Juni 2026 und die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte August 2026 (witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten). Im Frühling/Sommer 2027 wird das abschliessende Einbringen des Deckbelags erfolgen.
Etappierte Bauarbeiten und Verkehrseinschränkungen
Zu Beginn erfolgt der Ersatz der Trinkwasserleitung und die Strassensanierung im Bereich der Einmündung in die Burgdorfstrasse. Anschliessend werden die Arbeiten etappenweise bergwärts fortgeführt. Die Gesamtlänge des Wasserleitungsersatzes und der Strassensanierung beträgt 310 Meter.
Aufgrund des Wasserleitungsersatzes sowie der Strassensanierung wird die Buchwaldstrasse für den motorisierten Verkehr etappenweise gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Sonnrainstrasse und wird jeweils vor Ort signalisiert. Der Langsamverkehr kann die Baustelle mit entsprechender Vorsicht passieren.
Die Zu- und Wegfahrt zu den privaten Liegenschaften der Burgdorfstrasse 29 und Buchwaldstrasse 1–8 ist zeitweise nicht möglich. Bei Bedarf an einem Ersatzparkplatz kann mit der Bauleitung Kontakt aufgenommen werden.
Informationen vor Ort
Am Mittwoch, 20. Mai 2026, von 13.30 bis 14.30 Uhr stehen vor Ort (Bereich Einmündung Überbauung Grünegg) die Projekt- und Bauleitung sowie die Bauherrschaft für Fragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Hauskehricht kann weiterhin an den bisherigen Sammelplätzen bereitgestellt werden.










