Aarau

    Wohlen AG: Traktor-Unfall mit 18 Verletzen bei Polterabend:

    Polizei Aargau
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    Aarau,

    Im Juli 2017 verunfallte in Wohlen eine Polterabend-Gesellschaft, die mit Traktor und Anhänger unterwegs war.

    Unfall
    Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat inzwischen den 38-jährigen Lenker des Traktors wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. - Keystone

    Am Abend des 22. Juli 2017 chauffierte der Beschuldigte eine Gesellschaft von 17 Teilnehmern eines Polterabends auf dem Anhänger eines Traktors in Richtung Wohlen. Nebst den Passagieren befanden sich auf der Ladefläche diverse ungesicherte Gegenstände, darunter Stehtische, eine Sitzbank, ein Generator und mehrere Harassen Getränke.

    Auf der steil abfallenden Hochwachtstrasse versuchte der Beschuldigte zu verlangsamen, was ihm aufgrund der fehlenden Bremsleistung des Gespanns misslang. Der Anhänger schob den Traktor vor sich her, woraufhin dieser zu schlingern begann und nach der Verzweigung am Panoramaweg mit der Betonmauer einer Liegenschaft kollidierte.

    Durch den Aufprall kippte der Traktor samt Anhänger zur linken Seite. Der Beschuldigte und die 17 Passagiere wurden aus dem Fahrzeug geschleudert und allesamt verletzt.

    Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten kam zum Schluss, dass das Gespann für die steile Strasse am Unfallort nicht betriebssicher war.

    Kein Strafantrag der Geschädigten

    Sämtliche Geschädigten sahen von einem Strafantrag gegen den Beschuldigten ab, weshalb sich dieser nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte ihn jedoch per Strafbefehl wegen einer ganzen Reihe von Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, unter anderem wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, in Verkehr bringen eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis.

    Einsprache zurückgezogen

    Dem Beschuldigten wurde eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Der Beschuldigte erhob zunächst Einsprache gegen den Strafbefehl, zog diese nun aber zurück, womit der Entscheid rechtskräftig ist.

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