Stadt Aarau ruft zum Pflanzenrückschnitt auf
Der Pflanzenrückschnitt soll zur Sicherheit im öffentlichen Strassenbereich der Stadt Aarau beitragen.

Ungekürzte und einhängende Äste sind für Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer eine Gefahr. Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher und so weiter, welche in den Strassen beziehungsweise Gehweg hineinragen, auf das gesetzlich geforderte Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
Seitlich sollte der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden und über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum mindestens 2,50 Meter betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die Pflanzenrückschnitte sollten in den nächsten Tagen vorgenommen werden. Eigentümer werden gebeten, die Situation während der Vegetationsperiode mehrmals zu überprüfen und zum Schutz aller die Vorgaben einzuhalten.