Schutz und Selbstbestimmung – ist beides möglich? Ja, unbedingt, sagt die Vereinigung Aargauischer Berufsbeiständinnen und -beistände (VABB).
Das SRK Kanton Aargau wirft einen Blick hinter die Kulissen. - Schweizerisches Rotes Kreuz Aargau
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Eine Massnahme nach dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht greift immer in die Persönlichkeitsrechte ein. Oberstes Ziel ist die Wahrung der grösstmöglichen Selbstbestimmungs- und Handlungsmöglichkeit der betroffenen Familien und Einzelpersonen: Befähigung statt Einschränkung.

Das SRK Kanton Aargau wirft einen Blick hinter die Kulissen der Berufsbeiständinnen und -beistände, ihrer Aufgaben und den damit einhergehenden Herausforderungen. In der anschliessenden Gesprächsrunde diskutieren Beistände zusammen mit einer betroffenen Person sowie der Leiterin des Rotkreuz-Tageszentrums über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse.

Wann: Mittwoch, 28. Oktober 2020, 18.30 Uhr

Wo: Gemeinschaftszentrum Telli, Girixweg 12, Aarau

Anmeldung: kurse@srk-aargau.ch oder 062 835 70 47

Die Veranstaltung ist kostenlos.

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