

Küttigen: Strassenanstösser müssen ihre Pflanzen schneiden

Die Gemeinde Küttigen fordert Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs auf, die Äste, Grünhecken und Sträucher bis zum 28. Oktober 2022 auf die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Meter freizuhalten.
Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,50 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,60 Meter.
Nach dem genannten Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.