Wie die Gemeinde Küttigen informiert, wird infolge Demission eine Ersatzwahl für die zwei Mitglieder der Finanzkommission am 18. Juni 2023 stattfinden.
Das Gemeindehaus in Küttigen.
Das Gemeindehaus in Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Herr Daniel Arnold und Herr Rolf Wehrli haben ihre Demission als Mitglieder der Finanzkommission eingereicht.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf Sonntag, 18. Juni 2023, festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Küttigen zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten Küttigen bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 5. Mai 2023, 12 Uhr einzureichen.

Nachmeldefrist von fünf Tagen bei zwei oder weniger Kandidaten

Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (Paragraf 30 Absatz 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (Paragraf 30a GPR).

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