Die eidgenössische Volksabstimmung und die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 finden am 26. September 2021 in Küttigen statt.
Das Gemeindehaus in Küttigen.
Das Gemeindehaus in Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Küttigen berichtet, können sich bei der Stimmabgabe an der Urne Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stimmabgabe gültig ist.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden.

Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeindehaus erfolgt am Sonntag um 9 Uhr. Die Ergebnisse werden durch Anschlag bei der Bushaltestelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim Rombacherhof bekanntgegeben.

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