

Küttigen informiert über die eidgenössische Volksabstimmung

Wie die Gemeinde Küttigen berichtet, können sich bei der Stimmabgabe an der Urne Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stimmabgabe gültig ist.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden.
Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeindehaus erfolgt am Sonntag um 9 Uhr. Die Ergebnisse werden durch Anschlag bei der Bushaltestelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim Rombacherhof bekanntgegeben.
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