Kanton Aargau will verlässlicher Arbeitgeber bleiben

Wie der Kanton Aargau berichtet, ist die Vorlage «Sicherung berufliche Vorsorge» bereit zur zweiten Beratung. Es wird auf sinkende Umwandlungssätze reagiert.

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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone

Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten führen dazu, dass der Umwandlungssatz und damit das Rentenniveau in der beruflichen Vorsorge generell sinken.

Als Folge der Senkung des Umwandlungssatzes der APK wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus erster und zweiter Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht.

Ebenso fällt aufgrund dieser Anpassungen das ursprüngliche planmässige Leistungsniveau im Vorsorgeplan des Kantons von 65 Prozent auf 55 Prozent (ab 2024) des versicherten Lohns.

Deshalb hat der Regierungsrat die Vorsorgelösung seiner Angestellten und der Lehrpersonen überprüft und eine Vorlage erarbeitet, welche diese Senkung abfedern soll und ein planmässiges Leistungsniveau von 60 Prozent des versicherten Lohns vorsieht.

Pendenzen zu den Änderungen

Der Grosse Rat hat den Gesetzesentwurf zur Sicherung der beruflichen Vorsorge in der ersten Beratung am 17. Januar 2023 mit 92 zu 46 Stimmen angenommen.

Zu den Gesetzesbestimmungen wurden keine Anpassungen beschlossen und auch keine Prüfaufträge gestellt.

Im Rahmen der Beratung des Geschäfts in der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) wurden verschiedene Pendenzen zu den Änderungen des Pensionskassendekrets sowie dem Ausgabenbeschluss für die Einmaleinlage formuliert.

«Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten»

Diese Pendenzen inklusive Fragen, welche von der zugezogenen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) aufgeworfen wurden, werden in der Botschaft zur zweiten Beratung aufgenommen.

Zudem wurden die Kosten auf Basis Januar 2023 aktualisiert.

Finanzdirektor Dr. Markus Dieth sagt zum Resultat der ersten Beratung: «Die insgesamt breit abgestützten zustimmenden Rückmeldungen aus der ersten Beratung zu den vorgeschlagenen Massnahmen zeigen, dass der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten ist.»

Vorlage «Sicherung der beruflichen Vorsorge» im Überblick

Die Vorlage sieht eine Kombination von Massnahmen vor, die ein übermässiges Absinken der Renten verhindern und auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung berücksichtigen.

Damit ein planmässiges Leistungsniveau von 60 Prozent des versicherten Lohns erreicht werden kann, sollen die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers anteilsmässig erhöht werden.

Weiter schlägt der Regierungsrat eine Senkung des Koordinationsabzugs vor.

Damit werden auch sozialpolitische Ziele verfolgt und (Teilzeit-)Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert.

Einmaleinlage für Versicherte geplant

Zudem plant der Regierungsrat eine Einmaleinlage für Versicherte im Alter über 50 Jahren und mindestens drei Dienstjahren, weil dieser Gruppe am wenigsten Zeit verbleibt, durch höhere Sparbeiträge ihr Alterskapital zu erhöhen.

Für die Einmaleinlage ist ein referendumsfähiger Ausgabenbeschluss, welcher der Ausgabenbremse untersteht, notwendig.

Diese Abfederungsmassnahmen verursachen beim Kanton jährliche Mehraufwände von 8 Millionen Franken für die Erhöhung der Spargutschriften und 9,2 Millionen Franken für die Senkung des Koordinationsabzugs.

Für die Einmaleinlage erfolgt gemäss aktualisierten Daten eine einmalige Aufwendung von 18,5 Millionen Franken.

Festlegung von Massnahmen bei Unterdeckung

Weiter beinhaltet die Vorlage die Festlegung von Massnahmen bei Unterdeckung. Dies schafft für den Kanton und die Versicherten Planungssicherheit.

Finanzdirektor Markus Dieth ist überzeugt: «Mit den vorgeschlagenen Massnahmen schaffen wir solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse, erhöhen die Planungssicherheit für den Kanton und sichern die berufliche Vorsorge für die Versicherten.

Der Kanton Aargau will damit ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber bleiben.»

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