Über ihr Reiseunternehmen haben zwei Brüder mehrfach grosse Mengen an Marihuana in die Schweiz eingeführt. Sie konnten im Sommer 2021 festgenommen werden.
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Eine Marihuana-Pflanze. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Brüder schleusten über ihr Reiseunternehmen 622 kg Marihuana in die Schweiz.
  • Im Sommer 2021 wurden die beiden Männer und zwei Komplizen festgenommen.
  • Nun drohen ihnen langjährige Haftstrafen.
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Die Kantonale Staatsanwaltschaft führte gegen einen 45-jährigen Kosovaren und dessen 41-jährigen Bruder ein Verfahren wegen gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandel.

Zusammen mit zwei Gehilfen haben die beiden Hauptbeschuldigten mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt.

Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit konnte die Kantonspolizei Aargau in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Sommer 2021 im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein Begleitfahrzeug anhalten, die wenige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten.

Betäubungsmittel im Reisecar-Anhänger versteckt

Anlässlich der Anhaltung wurden im Anhänger des Reisecars rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sichergestellt. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten

Wand. Der Strassenverkehrswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel betrug über eine Million Franken.

Handschellen
Ein Ehepaar wurde wegen Mitgliedschaft in der IS-Terrororganisation und des Vorwurfs von Kriegsverbrechen einschliesslich Völkermord und Sklaverei verhaftet. (Symbolbild) - dpa

Nach den Verhaftungen konnten den Männern insgesamt sechs Schmuggelfahrten zwischen Februar und Juni 2021 nachgewiesen werden. Gesamthaft hatten sie so 622 kg Marihuana in die Schweiz geschleust.

Der ältere der beiden Brüder gilt als Hauptakteur. Ihm wird die mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft fordert langjährige Haftstrafen

Bei seinem Bruder kommen weitere Delikte wie Betrug und diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu.

Mit den an die zuständigen Gerichte überwiesenen Anklagen fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von sechs Jahren und zehn Jahre Landesverweisung für die beiden Männer.

Für ihren Fahrer werden vier Jahre und zehn Jahre Landesverweis und für den letzten Komplizen wegen einer einmaligen Beteiligung an den Machenschaften eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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