Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit verbietet auch der Kanton Aargau ab sofort das Abbrennen von Feuerwerk. Dies ist dem Amtsblatt von Mittwoch zu entnehmen.
Feuerwerk am 1. August hat Licht- und Schattenseiten gleichermassen. Ein achtsamer und sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern verhindert Verletzungen und Brände. (Archivbild)
Feuerwerk am 1. August hat Licht- und Schattenseiten gleichermassen. Ein achtsamer und sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern verhindert Verletzungen und Brände. (Archivbild) - sda - Keystone/ENNIO LEANZA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Aargau begründet den Entscheid damit, dass der Waldboden weiter abgetrocknet sei und die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen weiter sinken würden.

Wegen der Trockenheit hatte der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr vergangene Woche auf Stufe 4 (gross) erhöht und ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Das bedeutet, dass im gesamten Kantonsgebiet Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten ist. Dieses Verbot gilt weiterhin.

Auch die Kantone Solothurn, Thurgau, Uri, Schaffhausen, Jura, Neuenburg, Freiburg und Waadt und Tessin haben ein Feuerwerkverbot ausgesprochen.

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