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Ex-Sanitäter (70) vor Gericht in Aarau: Handys für Sex mit Teenager?

Redaktion
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Aarau,

Ein 70-jähriger ehemaliger Sanitäter wurde in Aarau wegen Sex mit einem Minderjährigen verurteilt. Der Junge soll dafür ein Handy erhalten haben.

Die Eingangstüre des Bezirksgerichts in Aarau.
Die Eingangstüre des Bezirksgerichts in Aarau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 70-Jähriger stand wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen vor Gericht in Aarau.
  • Der Beschuldigte soll dem mutmasslichen Opfer Geld und ein Handy gegeben haben.
  • Der Mann wurde verurteilt und darf nie wieder mit Kindern arbeiten.

Das Bezirksgericht Aarau beschuldigt einen 70-jährigen ehemaligen Rettungssanitäter wegen sexueller Handlungen mit einem Minderjährigen. Beim ersten Gerichtstermin waren sowohl der Beschuldigte als auch das mutmassliche Opfer nicht erschienen. Beide wurden aber später von der Polizei vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 34'200 Franken für den Beschuldigten.

Das mutmassliche Opfer verhielt sich während der Verhandlung mal höflich, mal aggressiv. Schon vor der Verhandlung äusserte es Beleidigungen und Drohungen, besonders gegenüber der Polizei.

Zur Gerichtspräsidentin sagte er etwa «Du hast mir nichts zu sagen» oder «Komm zum Punkt», wie «Aargauer Zeitung» berichtet. Auch in seiner Aussage war der mittlerweile 18-Jährige inkonsistent.

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Vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH bestreitet der Mann die Vorwürfe, im Darknet einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin angesetzt zu haben. (Symbolbild) - Keystone

Seine Beiständin erklärt das Verhalten so: «Wenn es ihm gut geht, ist er sehr zuvorkommend, hilfsbereit und freundlich; wortgewandt und interessiert. Wenn es ihm nicht gut geht, ist er fordernd, wird unhöflich und wütend.»

Geld und Handy für sexuelle Handlungen

Kennengelernt haben die beiden sich 2021 auf einem Transport. Der Junge war damals 15 Jahre alt und bei den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG) untergebracht.

Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sexuelle Handlungen mit dem Minderjährigen begangen zu haben. Dafür soll das mutmassliche Opfer 90’000 Franken sowie ein Handy erhalten haben. Ausserdem soll er das Auto des Beschuldigten fahren haben dürfen – ohne Führerausweis.

Der Beschuldigte leugnet die Anschuldigungen und behauptet, aus Mitleid gehandelt zu haben. Das Gericht glaubte schliesslich den Aussagen des mutmasslichen Opfers.

Es verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 45'000 Franken, einer Busse über 9000 Franken. Ausserdem gab es ein lebenslanges Verbot, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.

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