Wie die Gemeinde Erlinsbach AG mitteilt, erhalten ihre Einwohner eine Rückzahlung durch die Zusammenlegung des Entsorgungswesens mit Erlinsbach SO.
Gemeindehaus Erlinsbach
Das Gemeindehaus in Erlinsbach AG. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Durch die Zusammenlegung des Entsorgungswesens mit der Gemeinde Erlinsbach SO erhalten alle Einwohner von Erlinsbach AG eine Rückzahlung in Höhe von etwa 150 Franken.

Natürlich unter Vorbehalt der Genehmigung der Jahresrechnung 2022 an der nächsten Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023.

Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 hat den Gemeinderat ermächtigt, die Auszahlungsmodalitäten festzulegen (Stichtag, Karenzfrist für Wohnsitznahme).

Auszahlungsmodalitäten wurden festgelegt

Alle Personen, welche per 31. Dezember 2022 in Erlinsbach gemeldet sind, und dies mindestens seit dem 30. Juni 2022, sollen mit dem vollen Betrag pro Person begünstigt werden.

Wer in Erlinsbach zivilrechtlich gemeldet ist, sich jedoch dauerhaft in einem Heim ausserhalb von Erlinsbach aufhält, hat ebenfalls Anspruch auf die volle Begünstigung

Wochenaufenthalter, egal ob in oder ausserhalb von Erlinsbach, werden mit der Hälfte des Betrages begünstigt.

Die Auszahlung erfolgt nach der Gemeindeversammlung im Juni und Juli 2023.

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