Abgabe Steuererklärung – Einführung von Mahngebühren

Gemeinde Biberstein
Gemeinde Biberstein

Aarau,

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 ist, ausgenommen für selbständig Erwerbende, am 31. März 2019 abgelaufen

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 ist, ausgenommen für selbständig Erwerbende, am 31. März 2019 abgelaufen. Die Abteilung Steuern dankt allen, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben oder eine Fristerstreckung verlangt haben. Auf den 1. Januar 2019 ist die Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung in Kraft getreten, womit die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen verankert sind. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:

1. Mahnung Fr. 35.00

2. Mahnung Fr. 50.00

Grösster Breitensportanlass – auch in Biberstein

An den beiden Wochenenden 13. bis 16. und 20. bis 23. Juni 2019 findet in Aarau der grösste Breitensportanlass, das Eidgenössische Turnfest statt. Auch in Biberstein gehen Wettkämpfe über die Bühne resp. den Rasen. Vom 14. bis 16. Juni 2019 finden die Korballspiele im Bibersteiner Schachen statt. Nebst rund 30 Spielfeldern wird ein grosses Festzelt aufgestellt. Der Festbetrieb läuft nur während den Spielzeiten. Die Hauptfestmeile befindet sich im Aarauer Schachen. Am zweiten Wochenende stellt die Gemeinde Biberstein dem OK die Turnhalle für Übernachtungszwecke zur Verfügung.

 

 

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