Wie der Kanton Aargau berichtet, erfordern Praxiserfahrungen eine Anpassung des Gesetzes. Die Anhörung zur Gesetzesrevision dauert bis am 8. September 2023.
aargau
Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone
Ad

Die Obergrenze des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen soll von 10 auf 30 Prozent der jährlichen Schulbetriebskosten erhöht werden dies verlangt eine im November 2021 überwiesene Motion des Grossen Rats.

Mit der zur Anhörung unterbreiteten Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wird diesem Anliegen Rechnung getragen.

Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung hat sich in seinen Grundzügen bewährt.

Aus dem Vollzug hat sich jedoch im Lauf der Jahre Anpassungsbedarf ergeben.

Weitere Anpassungen geplant

Die Änderung des GBW soll deshalb neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden.

Die wesentlichen materiellen Änderungen betreffen die Bereiche Grundlage zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene (beispielweise Verstetigung der Integrationsvorlehre (Invol).

Änderungen sind auch geplant bei Angeboten für Lernende mit besonderen Begabungen (Begabtenförderung), bei der Zuständigkeit des Grossen Rates betreffend Ausgabenbeschlüsse für Bauvorhaben kantonaler Schulen sowie bei der Flexibilisierung der Regelung zur Berechnung des Pauschalbeitrags an Berufsfachschulen und beim Datenschutz die Konkretisierung der Rechtsgrundlagen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gesetz