Aarau berichtet über die Bestimmung zur Gartenstadt
Das Verwaltungsgericht Aarau hebt mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 die Bestimmung zur Gartenstadt teilweise auf.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 die Beschwerde gegen den § 17 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) teilweise gutgeheissen.
Es handelt sich dabei um die einzig übrig gebliebene Beschwerde gegen die BNO. Das Verwaltungsgericht hat die Überbauungsziffer von 0.35 als zu hoch und die Grünflächenziffer von 0.45 als zu niedrig erachtet.
Es wurden keine neuen Ziffern festgelegt. Der Entscheid des Regierungsrates vom 18. Dezember 2019, samt Beschluss des Einwohnerrats vom 27. August 2018, wurde somit in Bezug auf § 17 Absatz 2 der BNO aufgehoben und im Sinne der Erwägung an die Stadt Aarau zurückgewiesen.
Die übrigen Bestimmungen sind nicht betroffen. Der Stadtrat wird zeitnah über das weitere Vorgehen kommunizieren.