Zwölf Tage am Stück arbeiten ist erlaubt
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der vorgesehene Ruhetag für Arbeitnehmer kann beliebig auf einen der sieben Wochentage fallen. Theoretisch kann dadurch zwölf Tage am Stück gearbeitet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der wöchentliche obligatorische Ruhetag für Arbeitnehmer muss nicht nach sechs konsekutiven Arbeitstagen erfolgen.
- Theoretisch kann ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage in Folge arbeiten.
- Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof in einem richtungsweisenden Entscheid.
Die
vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden
Arbeitstagen gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines
Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Damit kann ein Arbeitnehmer die Ruhezeit beispielsweise auch direkt zu Beginn
eines Zeitraums nehmen und somit theoretisch bis zu zwölf Tage am Stück
arbeiten.
Nach
der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen
Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden - zusätzlich
zur täglichen Ruhezeit von elf Stunden.
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) kam mit dem Urteil der Bitte eines
portugiesischen Gerichts nach, das wissen wollte, wie die entsprechende
Richtlinie auszulegen ist. Geklagt hat dort ein Mann, der der Meinung war, sein
Arbeitgeber habe ihm die Pflichtruhetage nicht ordnungsgemäss gewährt. Der Mann
will eine Entschädigung von seinem Arbeitgeber. Dafür sieht es jetzt allerdings
schlecht aus.