Wettbewerbskommission pocht auf freien Binnenmarkt

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    Bern,

    Die Wettbewerbskommission (Weko) empfiehlt den Kantonen, ausserkantonale Bewilligungen anzuerkennen und so den freien Binnenmarkt zu gewährleisten.

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    Wettbewerbskommission pocht auf freien Binnenmarkt. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Weko verlangt freien Binnenmarkt für den Gesundheitsbereich.
    • Es sollen ausserkantonale Bewilligungen anerkannt werden.

    Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten oder Hebammen sollen in jedem Schweizer Kanton ihren Beruf ausüben können.

    Die Empfehlung steht im Zusammenhang mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz, das Anfang 2020 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz und der dazugehörigen Empfehlung werden die rechtlichen Grundlagen für mögliche Beschwerden gegen Verstösse geschaffen. Dies präzisierte Stefan Renfer, Leiter Binnenmarkt beim Weko, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

    Keine rechtsverbindliche Empfehlung der Wettbewerbskommission

    Die Empfehlung der Wettbewerbskommission an die Kantone, welche die Bewilligungen für die Berufsausübung erteilen, ist zwar nicht rechtsverbindlich. Betroffene und die Weko selber können hingegen gegen konkrete Entscheide der Kantone Beschwerde erheben. Dies macht Sinn, wenn sie gegen das Binnenmarktgesetz (BGBM) verstossen.

    Laut Renfer bleibt das Risiko bestehen, dass Kantone Gesundheitsberufstätige weiterhin gemäss eigenen Anforderungen überprüfen. Deshalb sei die Empfehlung der Weko ein sehr wichtiges Zeichen gegenüber den Kantonen.

    Konkrete Anhaltspunkte müssen bestehen

    Die erneute Kontrolle der vom Herkunftskanton bereits überprüften Voraussetzungen ist laut Binnenmarktgesetz unzulässig. Ein Kanton darf nur dann eine zusätzliche Überprüfung anordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Anhaltspunkte bestehen, wenn die Voraussetzungen der Bewilligungserteilung im Herkunftskanton nicht mehr erfüllt sind.

    Das Binnenmarktgesetz gewährleistet in der ganzen Schweiz erwerbstätig zu sein. Voraussetzung ist, dass Unternehmen und Selbständigerwerbende in einem Kanton über eine Zulassungsbewilligung verfügen. Mit der Revision des Gesetzes hatte der Bundesrat Mitte der Nullerjahre kantonale und kommunale Zutrittsschranken zum Binnenmarkt abgebaut.

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