Am Donnerstag hat Travailsuisse im Kampf gegen Lohndiskriminierung ein Whisleblowing-System lanciert.
Mit einer schwarzen Liste sollen Unternehmen an den Pranger gestellt werden, welche das Gleichstellungsgesetz nicht einhalten. (Archivbild)
Mit einer schwarzen Liste sollen Unternehmen an den Pranger gestellt werden, welche das Gleichstellungsgesetz nicht einhalten. (Archivbild) - sda - Keystone/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn eine Firma die Lohngleichheitsanalyse nicht durchführt, sollen Arbeitende das melden.
  • Fehlbare Unternehmen sollen ab Mitte 2023 auf einer schwarzen Liste veröffentlicht werden.

Der Angestelltendachverband Travailsuisse hat am Donnerstag im Kampf gegen Lohndiskriminierung ein Whisleblowing-System lanciert. Arbeitnehmende sollen anonym Unternehmen melden, welche die im Gleichstellungsgesetz geforderte Lohngleichheitsanalyse nicht durchführen.

Fehlbare Unternehmen sollen ab Mitte des laufenden Jahres auf einer schwarzen Liste veröffentlicht werden, wie Travailsuisse am Donnerstag bekanntgab. Ein Eintrag in der schwarzen Liste gebe Auskunft über die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes. Und nicht darüber, ob es im Unternehmen Lohndiskriminierung gebe, wird auf der dazugehörigen Website respect8-3.ch präzisiert.

Unternehmen mit über 100 Angestellten sind seit dem Juli 2020 zu einer Lohngleichheitsheitsanalyse verpflichtet. Bis zum 30. Juni müssen die Unternehmen also ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen den Geschlechtern analysiert haben. Und die Resultate den Angestellten kommunizieren.

Gemäss Travailsuisse fehlen jedoch Kontrollen der Analysen sowie Sanktionen. Daher brauche es neue Massnahmen wie die schwarze Liste.

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