Für eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes sei es zu früh: Eine Nationalratskommission hat drei parlamentarische Initiativen von linken Frauen abgelehnt.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Drei parlamentarische Initiativen forderten eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes.
  • Die zuständige Nationalratskommission lehnte diese nun ab – es sei noch zu früh.
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Für eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes ist es noch zu früh. Eine Kommission des Nationalrats hat am Freitag drei parlamentarische Initiativen von linken Frauen abgelehnt, die eine Verschärfung des gesetzlichen Rahmens zur Erreichung der Lohngleichheit forderten.

Das Gleichstellungsgesetz, das im Juli 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten eine Lohnanalyse durchführen müssen. Es sieht weder eine Kontrolle noch Sanktionen vor, wenn ein Unternehmen nichts unternimmt, um eine Lohnungleichheit zu korrigieren.

Für Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) reicht das nicht aus. Sie erinnert zusammen mit den Verfasserinnen der beiden anderen parlamentarischen Initiativen Valérie Piller Carrard (SP/FR) und Barbara Gysi (SP/SG) daran, dass Frauen im Durchschnitt immer noch 19 Prozent weniger verdienen als Männer. Dieser Unterschied lasse sich nur zu 55 Prozent durch objektive Faktoren erklären.

Sie fordert, dass die Lohnanalyse für alle Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern vorgeschrieben wird, dass eine tripartite Kommission mit den Kontrollen beauftragt wird und dass wirksame Sanktionen gegen die Widerspenstigen ergriffen werden können. Die beiden anderen Texte gehen in die gleiche Richtung.

Lohngleichheit müsse obligatorisch werden

Nach der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre (AHV21), die im vergangenen Jahr vom Volk knapp angenommen wurde, müsse die Lohngleichheit in der Schweiz obligatorisch werden, meinte Piller Carrard.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats lehnt jedoch alle drei Texte ab. Jenen von Prelicz-Huber mit 14 zu 10 Stimmen, die anderen mit ähnlichen Stimmverhältnissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Kommission will vorerst keine neuen Massnahmen im Bereich der Gleichstellung ergreifen. Sie erinnert daran, dass der nächste Zwischenbericht, den der Bundesrat über die Revision veröffentlichen muss, 2025 fällig wird. Es sei daher verfrüht, vorher weitergehende Massnahmen in Angriff zu nehmen.

Darüber hinaus hat der Nationalrat Anfang Mai eine Motion von Lorenz Hess (Mitte/BE) angenommen, die die Einführung von Sanktionen für Unternehmen fordert, die die Lohngleichheit nicht einhalten.

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