Skandal um Wirecard: EY-Prüfer wollen nicht länger schweigen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY bittet um Entbindung von ihrer Schweigepflicht. Sie will helfen, den Fall Wirecard aufzuklären.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EY-Wirtschaftsprüfer wollen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.
- Somit soll zur Aufklärung des Wirecard-Skandals beigetragen werden.
- EY wird vorgeworfen, die Wirecard-Bilanzen nicht genau genug geprüft zu haben.
Nach dem Wirecard-Skandal will die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY nun im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Aufklärung beitragen. Nachdem sich die EY-Prüfer bisher auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen haben, bitten sie nun um eine Entbindung von ihrer Schweigepflicht.
Zeugenanhörung im Fall Wirecard
Dazu hätten zwei EY-Mitarbeiter formal beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen das Ordnungsgeld eingelegt. Dieses hatte der Untersuchungsausschuss ihnen vergangenen Donnerstag auferlegt. Das teilte EY am Dienstag in Stuttgart mit.
Auf diese Weise solle schnellstmöglich eine Entscheidung über die umstrittene Rechtslage bezüglich der Entbindung von der Verschwiegenheit herbeigeführt werden. Dies teilte EY ebenfalls am Dienstag mit.

Vergangene Woche hatten EY-Mitarbeiter bei ihrer Zeugenanhörung im Ausschuss nichts zum Fall Wirecard gesagt. Sie hatten nur allgemein zum Vorgehen bei Bilanzprüfungen ausgesagt.
Wirecard-Bilanzen: Vorwürfe gegen EY
EY hatte die Bilanzen von Wirecard von 2009 bis 2018 geprüft und abgesegnet. Lediglich für den Abschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft das Testat. Laut Münchner Staatsanwaltschaft waren die Bilanzen des Zahldienstleisters aber spätestens seit 2015 manipuliert. EY ist nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug geprüft zu haben und dem Schwindel aufgesessen zu sein.
Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, laut EY ist rechtlich umstritten, wie weitreichend diese Verpflichtung ist. Zwei Wirecard-Vorstände haben dem Vernehmen nach dem U-Ausschuss versichert, dass die EY-Prüfer von ihrer Schweigepflicht entbunden seien.