Seehofer lehnt Verschärfung des Baurechts gegen Wohnungsnot ab
In der Debatte um Wohnungsnot hat Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) Vorschläge von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für mehr Druck auf Inhaber ungenutzter Grundstücke zurückgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zuspruch für Scholz-Vorschlag dagegen vom Deutschen Städtetag.
Eine Sprecherin des Bau- und Innenministeriums sagte der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstagsausgabe), es zeichne sich kein «konkreter gesetzlicher Handlungsbedarf» ab. Scholz hatte kürzlich eine Änderung des sogenannten Baugebots im Baurecht vorgeschlagen, damit es häufiger eingesetzt werden kann.
Das Baugebot ist ein Instrument für Gemeinden. Sie können laut Gesetz im Geltungsbereich eines Bebauungsplans den Eigentümer eines leeren Grundstücks verpflichten, die Fläche innerhalb einer angemessenen Frist gemäss Bebauungsplan zu bebauen. Sieht sich der Eigentümer wirtschaftlich dazu nicht in der Lage, kann er verlangen, dass die Gemeinde das Grundstück übernimmt.
Wenn sich ein Eigentümer der Zusammenarbeit verweigert, ist letztlich auch eine Enteignung möglich. Der entsprechende Paragraf 176 kommt jedoch selten zur Anwendung - deswegen sprach Scholz sich für eine Verschärfung aus.
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Kai Wegner, wies den Vorschlag des Finanzministers aber wie Seehofer zurück. «Die Einlassung von Scholz ist kein Beitrag zum schnellen Wohnungsbau», sagte Wegner der «Rheinischen Post». «Solche Verfahren dauern zehn bis 20 Jahre.»
Der Deutsche Städtetag stellte sich dagegen hinter Scholz. «Städte müssen leichter und mit grösseren Erfolgschancen Eigentümer von baureifen Grundstücken zum Bauen auffordern können», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
«Es wäre ein grosser Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können, in dem Wohnraummangel besteht. Dafür sollte der Bund im Baugesetzbuch die Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen entsprechend vorgehen können.» Dabei gehe es den Städten nicht um Enteignungen, sondern um einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümern, betonte Dedy.