Das Schweizer Sommerwetter animierte 2018 zum Bierkonsum. Schon im April wurde viel Bier verkauft.
Biertrinker stossen gemeinsam an. (Symbolbild)
Der Sommer 2018 förderte den Bierdurst der Schweizer. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Absatz von inländischem Bier ist um 4,6 Prozent gestiegen.
  • Grund für den gestiegenen Bierdurst war der warme Frühling und der heisse Sommer.

Der warme Frühling und der heisse Sommer 2018 haben den Absatz der Schweizer Brauereien steigen lassen. Der Gesamtbiermarkt wuchst im Braujahr 2017/18 per Ende September um 1,8 Prozent auf rund 4,70 Millionen Hektoliter.

Während die inländischen Brauereien den Ausstoss um 3,9 Prozent steigerten, wiesen die Bierimporte im Berichtszeitraum ein Minus von 4,6 Prozent auf 1,14 Millionen Hektoliter aus, wie der Schweizer Brauerei-Verband heute Dienstag mitteilte. Die Importe verloren damit erneut an Terrain. Der Gesamtmarktanteil der inländischen Brauereien stieg damit auf rund 77 Prozent von 75 Prozent im Vorjahreszeitraum.

Spezialbiere legen zu

Zugelegt haben vor allem die Spezialitätenbiere, welche nun auf einen Anteil von 18 Prozent (VJ 16%) kommen, wie es weiter hiess. Das untergärige Lagerbier und das Spezialbier (Schweizer Version des Pils) erreichten einen Anteil von 82 Prozent. Der Pro-Kopf-Konsum dürfte nach ersten vorläufigen Berechnungen bei 55 Litern (VJ 54,3 Liter) liegen.

Der warme Frühling und der heisse Sommer 2018 hätten einen grossen Einfluss auf das positive Resultat gehabt, schrieb der Verband weiter. Namentlich die Monate April, Mai und Juli haben im Jahresvergleich einen ausserordentlichen Anstieg des Bierausstosses verzeichnet.

Biervierfalt nimmt zu

Das Wachstum der Anzahl an Brauereien sei ungebrochen und die Biervielfalt nehme stetig zu, betont der Verband weiter. Per Ende Oktober wurden im Verzeichnis der steuerpflichtigen Inlandbrauereien der Eidgenössischen Zollverwaltung demnach total 995 Braustätten geführt, verglichen mit 833 vor Jahresfrist. Der Gründungsboom setzte sich somit ungebremst oder gar verstärkt fort.

Als Braustätte gilt, wer berufs- oder hobbymässig mehr als 4 Hektoliter (400 Liter) Bier pro Jahr braut oder dieses unabhängig von der Menge abgibt oder verkauft.

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