Am Freitag hat das Bundesgericht entschieden: Die Schweiz darf Kundendaten der UBS an Frankreich liefern. Ein Entscheid mit Signalwirkung.
UBS Frankreich
Sergio Ermotti, Chef der UBS, bei einer Präsentation. Die Grossbank muss Frankreich die gewünschten Daten liefern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss dem Bundesgericht darf die Schweiz UBS-Kundendaten nach Frankreich liefern.
  • Das Gesuch der Franzosen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgeschmettert.

Der Finanzplatz Schweiz hat gespannt auf den Entscheid des Bundesgerichts gewartet. Dieses hat heute beschlossen, dass die Schweiz Kundendaten der UBS nach Frankreich liefern darf. Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen.

Das Bundesgericht hat jedoch betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die Grossbank verwendet werden dürfen. Genau das befürchtet die UBS.

Es geht um 40'000 Konten von französischen Kunden der Grossbank. Diese wurden nach einer deutschen Untersuchung Frankreich zugespielt. Laut der französischen Steuerbehörde geht es um Vermögenswerte von 11 Milliarden Franken.

Frankreich konnte Verdacht gegen UBS-Kunden begründen

Die Behörde reichten 2016 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Amtshilfegesuch zu Auslieferung der Daten ein. Der UBS passte das nicht. Sie erhob Einsprache.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte sich darauf auf die Seite der Grossbank. Die Argumentation: Die Franzosen hätten nicht bewiesen, dass die Kontoinhaber gegen Recht verstossen hätten.

Das Bundesgericht sah dies anders: Die französischen Behörden hätten genügend Informationen geliefert, um zu begründen, dass ein konkreter Verdacht bestehe.

Der Entscheid dürfte wegweisend sein für künftige Amtshilfegesuche. Damit könnten auch andere Länder zu Fischzügen in der Schweiz angespornt werden.

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