Im Kampf um künftige Marktanteile ist der Billigflieger Ryanair mit weiteren Klagen gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorerst gescheitert.
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Eine Maschine der Ryanair beim Abflug. (Archivbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Gericht erklärte am Mittwoch in Luxemburg, dass sowohl die millionenschweren Hilfen von Schweden und Dänemark für die skandinavische Fluggesellschaft SAS als auch die finnische Unterstützung für Finnair in Einklang mit EU-Recht stünden.

Ryanair kündigte unverzüglich an, Berufung gegen die Urteile beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

Ryanair hat gegen Entscheidungen der EU-Kommission geklagt, die Beihilfen der skandinavischen Länder zu gewähren. Mit Blick auf SAS betonten die EU-Richter nun jedoch unter anderem, dass die Massnahmen verhältnismässig seien. Bei Finnair stellten sie fest, dass ein etwaiger Zahlungsausfall beträchtliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben Finnlands gehabt hätte. In beiden Fällen seien die Staatshilfen dazu geeignet, das verfolgte Ziel zu erreichen.

Ryanair hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten gegen 16 verschiedene Staatshilfen vor dem EU-Gericht geklagt. Die Staatshilfen beliefen sich auf mehr als 30 Milliarden Euro. Die Lufthansa-Gruppe ist mit drei Verfahren für Lufthansa, Austrian und Brussels Airlines vertreten und auch den KfW-Kredit für den deutschen Ferienflieger Condor haben die Iren juristisch angegriffen. Bereits im Februar scheiterte das Unternehmen in erster Instanz mit Klagen zu Beihilfen an die SAS durch Schweden und an die Air France durch Frankreich. Auch hier soll der EuGH bemüht werden.

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