Tesla kann die Rodungen für sein geplantes Werk in Brandenburg fortsetzen.
Rodungen für Tesla-Werk in Grünheide
Rodungen für Tesla-Werk in Grünheide - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Chef der klagenden Grünen Liga Brandenburg erwägt Rückzug von Verbandsspitze.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge von Umweltschützern gegen die Genehmigung der vorzeitigen Waldrodung ab; die Arbeiten in Grünheide wurden am Freitagvormittag umgehend wieder aufgenommen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Industrievertreter begrüssten die Gerichtsentscheidung, mahnten aber auch eine Beschleunigung künftiger Planungsverfahren an. Der Chef der vor Gericht gescheiterten Grünen Liga Brandenburg erwog derweil seinen Rückzug.

Das Gericht verkündete seine Entscheidung am späten Donnerstagabend. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorzeitigen Baumassnahmen im brandenburgischen Grünheide zu Recht von den Behörden bejaht worden seien. Zudem habe die zuständige Behörde «den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können». Der Beschluss könne nicht angefochten werden.

Bereits am Freitagvormittag wurden die Rodungen in dem Waldstück fortgesetzt, wie eine Vertreterin der Gemeinde Grünheide sagte. Dagegen protestierten nach Angaben der Polizei Aktivistinnen, die wie schon zu Wochenbeginn zwei Bäume besetzten. Kräfte von Ordnungsamt und Landespolizei versuchten, die zwei Frauen wieder herunterzuholen, wie eine Polizeisprecherin sagte.

Die Grüne Liga Brandenburg geriet nach ihrer gerichtlichen Niederlage in Turbulenzen. Der Chef des Naturschutzverbands, Heinz-Herwig Mascher, brachte seinen Rückzug ins Spiel. Er wisse noch nicht, ob er bei der anstehenden Mitgliederversammlung erneut als Vorsitzender kandidieren werde, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Mascher begründete dies mit heftiger interner Kritik an seinem gerichtlichen Vorgehen gegen die Rodung.

Während die Grüne Liga den Gerichtsbeschluss als bedauerlichen Präzedenzfall einstufte, begrüssten die Bundesregierung und Wirtschaftsvertreter die Entscheidung. Wirtschaftsminister Altmaier sagte, es handle sich um ein «gutes Signal für Umweltschutz, Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien». Er erwartet nun «eine Intensivierung der Diskussion zum Thema Planungsbeschleunigung».

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch, sprach von einem «wichtigen Signal für den Investitionsstandort Deutschland insgesamt». Für die Industrie in Ostdeutschland sei die Autofabrik eine «Riesenchance», die zusammen mit den Ansiedlungen weiterer Unternehmen Fertigungsnetzwerke wachsen und die Region prosperieren lasse.

Grünheide müsse den Beginn einer Diskussion über die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland markieren, die sich seit Jahren zu einem «gravierenden Investitionshemmnis» entwickelt hätten, forderte Lösch.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, beklagt trotz des Urteils eine investorenfeindliche Stimmung in Deutschland. «Es wird weiter Versuche geben, Tesla zu stoppen», sagte Fratzscher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er warnte vor einer «Mentalität der Besitzstandswahrung», die sich gegen Grossprojekte richte.

Der US-Elektroautobauer Tesla will die Produktion in Grünheide bei Berlin im Juli 2021 starten und dort jährlich bis zu 500.000 Elektroautos herstellen. Das Unternehmen von Elon Musk hat dafür ein als Industriefläche ausgewiesenes, teils bewaldetes Gelände gekauft. Vor rund einer Woche erhielt es vom Landesamt für Umwelt die Genehmigung, «auf eigenes Risiko» auf zunächst rund 90 Hektar Wald mit den Rodungsarbeiten zu beginnen - obwohl die endgültige Baugenehmigung noch nicht erteilt ist.

Gegen die Baumfällarbeiten legten zwei Umweltverbände Beschwerde beim OVG ein, die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB). Das OVG hatte am Samstag einen vorläufigen Stopp der Arbeiten verfügt, der nun mit der abschliessenden Entscheidung zurückgenommen wurde.

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