Presserat heisst Beschwerde gegen «Swissinfo» teilweise gut
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Nachrichtenportal «Swissinfo» teilweise gutgeheissen. Das Portal verletzte bei einem Artikel zur Magnitski-Affäre die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen.

Ein von der Bundesanwaltschaft beigezogener Russlandexperte hatte sich gegen einen Artikel gewehrt, wie der Schweizer Presserat am Dienstag mitteilte. Der Mann reichte im September 2024 eine Beschwerde ein.
Der im Sommer 2024 veröffentlichte Beitrag befasste sich mit der Magnitski-Affäre und warf den Schweizer Behörden unzureichende Ermittlungen vor. Der Experte wurde darin namentlich genannt und mit schweren Vorwürfen konfrontiert.
Der Presserat erachtete die Nennung des vollen Namens als gerechtfertigt. Angesichts des öffentlichen Interesses und der zentralen Funktion des Mannes in dem Fall sei dies zulässig gewesen.
Gleichzeitig stellte das Gremium eine Verletzung der journalistischen Pflichten fest. «Swissinfo» habe sich mit einem einzigen Kontaktversuch per E-Mail begnügt. Dies reiche nicht aus, um bei schweren Vorwürfen eine Stellungnahme der betroffenen Person einzuholen.
Der Experte war 2019 wegen Vorteilsnahme verurteilt worden, weil er sich zu Jagdausflügen in Russland hatte einladen lassen.
Sergej Magnitski (1972–2009) war ein russischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er erlangte internationale Bekanntheit, nachdem er einen massiven Korruptionsfall innerhalb russischer Behörden aufdeckte, bei welchem dem russischen Staat rund 230 Millionen Dollar entzogen wurden. Ein Teil der Gelder landete zumindest vorübergehend auf Schweizer Konten. Magnitski starb 2009 unter ungeklärten Umständen in Haft.






