Grosser Rat will mehr Tempo bei Regeln für Berner Staatsbetriebe
Der Kanton Bern soll die Regeln für seine Unternehmen verschärfen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern – und dabei keine Zeit verlieren. Der Grosse Rat hat die entsprechende Absicht des Regierungsrats am Dienstag zur Kenntnis genommen, setzte ihm aber eine zwingende Umsetzungsfrist.

Die Kantonsregierung muss nun festlegen, welche marktwirtschaftlichen Tätigkeiten öffentliche Betriebe ausüben dürfen und warum. Weiter sollen unabhängige Prüferinnen und Prüfer – beispielsweise von der Finanzkontrolle – periodisch kontrollieren, ob die Regeln des fairen Wettbewerbs eingehalten werden.
Beide Forderungen überwies der Grosse Rat auf Antrag der vorberatenden Finanzkommission (Fiko) mit grosser Mehrheit. Sie entsprechen auch den Empfehlungen eines Gutachtens, das dem Kanton Bern grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellte – in diesem Bereich aber Handlungsbedarf sah.
«Regeln sind nur glaubwürdig, wenn sie unabhängig kontrolliert werden», befand etwa Samuel Kullmann für die EDU. Die Ratslinke hingegen drückte auf die Bremse und verwies auf die laufenden Arbeiten zum Beteiligungsgesetz: «Wir müssen zuerst definieren, welche Ziele die öffentlichen Institutionen verfolgen», sagte Thierry Gagnebin für die SP.
Hintergrund des Geschäfts war eine 2023 überwiesene Motion aus den Reihen der SVP. Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, sollen demnach unter anderem einen Zweckartikel für den Monopolbereich erhalten. Davon betroffen sind Unternehmen wie die Berner Kantonalbank, die BKW, die Gebäudeversicherung und die Bedag.
Der Regierungsrat habe die Einführung von Zweckartikeln in den Spezialgesetzen zunächst vertieft prüfen wollen, führte Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) aus. Er wollte erst aktiv werden, wenn die Vorgaben aus anderen Gründen revidiert werden, wie er in seinem Bericht zur Motion festhielt. Diesen Bericht nahm das Parlament – unter genannten Auflagen – mit 143 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen zur Kenntnis.






